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"Die Verurteilung des Bremervörders Willi Mader durch das Zentralgericht des Heeres wegen "Zersetzung der Wehrkraft" und seine Hinrichtung (1944/45)" (16.11.2011)
Wie ein Flugblatt zum Todesurteil wurde![]() „In den Kisseln“: Das Grab von Willi Mader Weil er einer jungen Frau vertraute und ihr ein Flugblatt mit Kritik am NS-Reich gab, ist Willi Mader wegen „Wehrkraftzersetzung“ verurteilt und am 9. Februar 1945 hingerichtet worden. An das Schicksal des zweifachen Familienvaters, der zeitweise in Bremervörde lebte und zwölf Tage vor seinem 30. Geburtstag starb, erinnerte Dr. Klaus Volland am Mittwoch in einer gut besuchten Veranstaltung des Bremervörder Kultur- und Heimatkreises im Bachmann-Museum. Recherchen im Stader Staatsarchiv brachten Vollands Ehefrau Johanna auf die Spur des gebürtigen Hamburgers. Da die Familie Mader/Grotheer noch Fotos, Dokumente und Briefe besitzt, konnte Klaus Volland fast lückenlos die damaligen Ereignisse in einem sehr interessanten Vortrag darstellen. Gemeinsam mit 17 anderen Soldaten wurde Mader wenige Wochen vor Kriegsende in Berlin-Spandau in der Nähe des Olympiastadions erschossen. Ein Grab erinnert an den Familienvater, der wegen einer „Nichtigkeit“, wie er in einem Brief an seine Ehefrau schreibt, zum Tode verurteilt wurde. ![]() Willi und Adelheid Mader im Juli 1936 in Bremervörde: Das Foto entstand an der Zevener Straße/ Ecke Walk- mühlenstraße Sieben Jahre zuvor, 1937, war der bei der Firma Siemens angestellte Elektroschweißer zur Wehrmacht einberufen worden. Drei Jahre zuvor hatte er während seiner Zeit beim Reichsarbeitsdienst Adelheid Grotheer aus Bremervörde kennen gelernt. Beide heirateten und bekamen in kurzer Folge die Söhne Uwe und Gerd. Das Paar wohnte zunächst in Hamburg, um später – als die Wohnung durch einen Bombenangriff zerstört wurde – nach „Vörde“, wie Mader stets sagte, umzuziehen. In den Briefen aus der Haft sprach Mader von der gemeinsamen Zeit mit seiner Frau als der „schönsten in meinem Leben“, er sei „wunschlos glücklich“. Bis auf ein Jahr, in dem er bei Siemens benötigt wurde, kämpfte der junge Mann im Krieg an den Fronten in Frankreich und der Sowjetunion. Im Juli 1944 dann das Verhängnis: Der Unteroffizier lernte in Düsseldorf durch einen Zufall eine 17-jährige Frau kennen, mit der er sich zu einem einstündigen Gespräch traf. Dabei überließ er der kaufmännischen Angestellten ein Flugblatt, das er gefunden hatte, und zeigte ihr in seinem Notizheft kritische Äußerungen über das NS-Regime. Wenige Tage später wurde er verhaftet. Die junge Frau habe das Flugblatt, rechtfertigte sie sich nach dem Krieg, einem Bekannten gezeigt, der ein „Gestapospitzel“ gewesen sei. Ob diese Behauptung stimmt oder sie bewusst Mader denunzierte, ließ sich nicht mehr nachweisen. Der Festgenommene wurde mit dem Vorwurf der Wehrkraftzersetzung konfrontiert. Obwohl er in Briefen an seine Frau seine Unschuld beteuerte („ich bin kein Verbrecher“), sprach das Zentralgericht des Heeres am 3. November 1944 das Todesurteil aus. Seine kurzzeitige Mitgliedschaft in einem kommunistischen Jugendverband und frühere Äußerungen, in denen das Gericht eine „staatsfeindliche Haltung“ sah, werteten die Richter als zusätzlich belastend für den Angeklagten. Er sei ein „Volksverräter“ und „Staatsfeind“, der durch seine kommunistische Einstellung für „das Leben vergiftet“ sei. Für Mader und seine Familie begann eine unvorstellbare schwere Zeit. Verzweifelte Briefe wurden gewechselt, Adelheid Mader konnte ihren Mann kurz im Gefängnis besuchen. Dieser klammerte sich an eine Hoffnung: Sei das Urteil nach 100 Tagen noch nicht vollstreckt, könne er mit einer Begnadigung rechnen. Am 99. Tag nach dem Richterspruch wurde Mader gegen 8.30 Uhr erschossen. Zwei Stunden zuvor war ihm mitgeteilt worden, dass er sterben müsse. In seinen Briefen aus dem Gefängnis wird immer wieder die tiefe Liebe zu seiner Frau und seinen Kindern deutlich. Es möge seinen Kindern später einmal besser gehen, schrieb Mader. Und nennt die damalige Zeit eine Folge von „Hammerschlägen“, aus der etwas Neues für die Zukunft erwachse. Volland schilderte in seinem Vortrag auch Adelheid Maders Kampf um eine Entschädigung für das Schandurteil. Die Zusage des Landkreises Bremervörde versucht die Stader Bezirksregierung zu torpedieren, indem sie Maders „Tat“ als unpolitisch abtut. Er sei „kein politischer Überzeugungstäter“ gewesen. Das Land ist jedoch anderer Meinung und gewährt eine Witwen- und Waisenrente. Erst ein Jahr vor Adelheid Maders Tod (1998) hebt der Bund die Unrechtsurteile gegen Wehrkraftzersetzer pauschal auf und rehabilitiert die Verurteilten. Vergeblich versucht der Verband der Nazi-Verfolgten, die Denunziantin zur Rechenschaft zu ziehen. Die junge Düsseldorferin entzieht sich der Verfolgung: Sie heiratet einen US-Soldaten und wandert nach Amerika aus. In einem Brief an Maders Anwalt schreibt sie kurz nach der Verurteilung, dass der zum Tode Verurteilte durch sein Verhalten das Urteil heraufbeschworen habe. Unbehelligt bleibt auch der Richter, der den Todesspruch fällte. Dr. Otto Wöhrmann wird später Präsident des Celler Oberlandesgerichts und 1962, obwohl einige Jahre zuvor der „Spiegel“ an seine Zeit als NS-Richter erinnerte, mit allen Ehren pensioniert. Ironie am Rande: Laut einer von mehreren unterschiedlichen Versionen wird Heinrich Himmler, der als SS-Reichsführer das Gnadengesuch für Willi Mader ablehnte, im Mai 1945 an der Ostebrücke in Bremervörde verhaftet und begeht wenige Tage später in Lüneburg Selbstmord. Adelheid Mader, die erst wenige Wochen zuvor vom Tod ihres Mannes erfahren hat, wohnt nur etwa 300 Meter von der Brücke entfernt in der Zevener Straße… (BZ v. 18.115.11)) |