Im Einzelnen unterstützen die Unterzeichnenden, dass das Planänderungsverfahren gestoppt werden müsse, weil der bisherige Entwurf des Bebauungsplans gravierende und zu klärende Fragen und Konflikte enthält, die gelöst werden müssen. Nicht zuletzt wird eine erneute Auslegung des geklärten und veränderten Bebauungsplan-Entwurfs eingefordert, bei dem die Öffentlichkeit umfassend beteiligt werden muss. Besonderer Wert wird dabei auf die konkreten Planungen des Investors für das Wohn- und Geschäftshaus gelegt.
Fassadenalternative Kammann Areal 1 1Schon jetzt zeichnet sich nach der letzten Veröffentlichung ab, dass bei allem in den bisherigen Gesprächen geäußerten Kompromiss-Willen von PGN und Specht-Gruppe der immer wieder kritisierte „Klotz“-Charakter des Gebäudes bestehen bleibt. Die letzte Alternativskizze (siehe Foto) des Architekten Lothar Tabery wurde zwar mit Zustimmung aufgenommen, findet sich im veröffentlichten Entwurf aber nur in geringen Ansätzen wieder. So erkennt man immer noch keine gliedernde, parzellierende Vertikalstruktur, die den Blockcharakter auf leicht zu verwirklichende Weise auflösen würde. Auch das oberste „Staffelgeschoss“ wird nicht deutlich zurückgesetzt, sondern verbleibt in der Frontlinie. Damit ist man strukturell im Grunde wieder fast bei der ursprünglichen Architektur verblieben.
Angesichts immer wieder geäußerter, nicht zutreffender Kritik, dass man mit den Einwänden das Projekt verhindern wolle, weist die Projektgruppe noch einmal darauf hin, dass es ihr um Planungssicherheit zugunsten aller Betroffenen geht: Der Bebauungsplan soll so abgefasst werden, dass klare hochbauliche Grundsätze festgelegt werden, die den Bedenken der Bürger und den Interessen des Investors Rechnung tragen. Und die offenen Konflikte (wie Verkehr, Stellplätze) sollen so geklärt werden, dass nicht im Nachhinein z.B. im Genehmigungsverfahren Probleme entstehen. Insofern handelt die Projektgruppe konstruktiv und projektfördernd. Wir wollen die Bebauung - im klugen Ausgleich zwischen den Interessen des Investors und städtebaulichen Qualitätsmerkmalen.